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Allgemeine Geschäftsbedingungen Charterboot – Mecklenburg
 

Allgemeine  Bedingungen  für  Charterboot  in  Mecklenburg

Grundlage
für  die  Vercharterung  ist  die  gültige  Binnenschifffahrt - Sportbootvermietungsverordnung  und  die  aktuelle Charterfibel, die bei der Einweisung  belehrt wird und an Bord  hinterlegt ist. Den Weisungen des  Vermieters ist  folge zu  leisten.  Widerspruch  kann den sofortigen und unentgeltlichen  Abbruch des Chartertörns  bedeuten.

§ 1.  Anmeldung
Nach erstem Kontakt reservieren  wir  für Sie, mit  Erhalt des Charterreservierungsvertrages und Ihrer Anzahlung  von  30%.  Der Vertrag  gilt damit als zustande gekommen und die  Geschäftsbedingungen als anerkannt.       (Sind  bis spätestens 4 Wochen nach Reservierung oder Reisebeginn keine Zahlungen eingegangen, so erlischt Ihr Anspruch.)

Der  Restbetrag  ist  14 Tage  vor  Reiseantritt  zu  überweisen oder bei  Antritt in Bar zu leisten.  Bei  kurzfristigen Buchungen,  innerhalb  von 4  Wochen,  ist  der  komplette  Preis  sofort  zu  bezahlen.

§ 2.  Übernahme
Der  Schiffsführer  trägt  die  volle  Verantwortung  für  seine  Besatzung  und  muss  volljährig  sein.   Wir  behalten  uns  vor, die  Übergabe abzulehnen, wenn der Schiffsführer dieser Verantwortung  nicht gerecht wird.   Wenn alle  Formalitäten (Kaution,  Begehung,  Belehrung mit  der  Binnenschifffahrtsstraßenordnung)  Kontrolle,  Einweisung und  Probefahrt  erledigt  und  bestätigt sind,  übernimmt  der  Schiffsführer  das Fahrzeug.  Die  Grundregeln  der Binnenschifffahrtstraßenordnung  sind  vom Schiffsführer  einzuhalten. Bei  Sturm  und  hohen  Wellen ist  an Land  zu  gehen.  Bei  Dunkelheit  besteht  Fahrverbot.

§ 3.  Kaution 
Für das Schiff  wird  eine  Kaution in  Hohe von  500,- € erhoben.  Bei  einer  ordnungsgemäßen  Übergabe  wird  Ihnen  diese  sofort  zurückerstattet. 

§ 4.  Ausstattung
Die Schiffe sind  voll  ausgestattet  mit  Echolot,  Radio,  Küchenzubehör,  Geschirr,  Bestecke  so  laut  Liste.   

Der  Mieter  verpflichtet  sich,  sorgsam  damit  umzugehen,  jeden  Verlust,  jede  Beschädigung  und  Diebstahl  anzuzeigen und  kann  bei  Fahrlässigkeit  für  die  Erstattung  herangezogen  werden.  Die  Firma  Charterboot - Mecklenburg  haften nicht  für  die  persönlichen  Gegenstände  des  Mieters.

§ 5.  Versicherung
Versicherungsschutz  gegenüber  Dritten  und  die Versicherung  des  Schiffes  sind  im  Mietpreis  enthalten.  Die Kaution deckt den Selbstbehalt der Versicherung ab.  Der  Mieter und sein  Eigentum  sind  nicht  mit  Versichert.

§ 6.  An / Abfahrtsort
Die  allgemein  geplante  Abfahrt  ist  je am  Freitag  um 14.00 Uhr  und  die  Ankunft  ist   Donnerstag  auch  um   14.00 Uhr  im  Hafen  Matzlow  –  Garwitz.  Konkrete Zeiten werden an den Tagen vorher abweichend  abgesprochen. Verlängerungen können nur abgesprochen werden, wenn kein Nachmieter gebucht haben sollte.

§ 7.  Unfälle
Jeder Unfall ist uns sofort zu melden. Reparaturen darf der Mieter nicht eigenmächtig vornehmen. Bei Unfall durch Eigenverschuldung trägt der Mieter die  entstandenen  Kosten.  Der  Mieter  kann  bei  Eigenverschuldung  keine Schadensersatzansprüche  gegenüber dem Vermieter  geltend machen.

§ 8.  Havarie
Ihnen  als  Mieter steht ein Reparaturservice  am  Tag  in der  Zeit  von  9.00  bis 18.00 Uhr  zur  Verfügung. Eine  vom  Mieter  unsachgemäß  verursachte  Panne  schließt   Ersatzansprüche  aus,  Die  entstandenen  Kosten  übernimmt der Mieter wie  An- und  Abfahrt´ und  Monteurkosten ( 40,- € je Stunde ). Der Vermieter behält  sich das  Recht  vor,  die  Kaution  zur  Deckung  der Schäden  am Schiff  zu  begleichen.  Bei  einer Panne, die nicht vom  Mieter verursacht war, und einer Unterbrechung von mehr als 24 Stunden erfolgt eine  anteilige  Erstattung. Eine zusätzliche Endschädigung ist nicht vereinbart.  Havarien  und  Unfälle  sind hiervon  ausgeschlossen.

§ 9.  Stornierung
Bei  Stornierung  behält  der Vermieter  30%  der Gebühren ein,   4  Wochen  vor Übergabe werden 100 % der Miete  einbehalten. Sollte  das  Schiff  noch  an  jemand vermietet  werden,  so bleibt  es  bei  30 %  Stornogebühr.  Hat der zurückgetretene  Mieter  einen  Nachmieter  gebracht, fallen für  den 1. Mieter  keine  Stornogebühren  an.

§ 10. Rückgabe
Der  Schiffsführer  muss  dafür  sorgen,  das   eine  rechtzeitige  Rückgabe  eingehalten  wird .  Das  Schiff  muss  in den  Heimathafen  zum  Ankunftstag  und   zu  14 Uhr  zurückgegeben  werden.  Bei  Verspätung  und  damit   Verzögerung  des  Nachmieters,  behalten wir  uns  eine  anteilige Nachberechnung  je Stunde vor.   Dem  Mieter  wird empfohlen  bereits  am  Vorabend  der   Rückgabe  am  Heimathafen   anzulegen.   Zur  Übergabe  muss  das  Schiff bereits  von  persönlichen  Gegenständen  geräumt  und  im  betriebsfähigen  Zustand  sein, wie  bei  der  Übernahme und sauber sein.  Der  Kraftstoff  muss  aufgefüllt  sein.  Eine Tankstelle  befindet  sich  im  Heimathafen.

§ 11. Hafenordnung
In  jedem  Hafen  ist  die  entsprechende  Hafenordnung  einzuhalten.

§ 12. Schlussbestimmung
Nebenabreden  bedürfen  immer  der  Schriftform.  Bei  Missverständnissen  wird  immer  eine  Klärung  und  gütliche Einigung  angestrebt.

Charterboot – Mecklenburg

Gültige Auflage 1/2011

 

   

Marga Winkler Friedensstr. 3 19077 Uelitz Tel. 03868-300372 Han. 0160-96707770