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Allgemeine Bedingungen
für Charterboot in
Mecklenburg
Grundlage
für die Vercharterung ist
die gültige
Binnenschifffahrt -
Sportbootvermietungsverordnung
und die aktuelle
Charterfibel, die bei der
Einweisung belehrt
wird und an Bord
hinterlegt ist. Den
Weisungen des
Vermieters ist folge
zu leisten.
Widerspruch kann den
sofortigen und
unentgeltlichen Abbruch des
Chartertörns bedeuten.
§ 1. Anmeldung
Nach erstem Kontakt
reservieren wir für
Sie, mit Erhalt des
Charterreservierungsvertrages
und Ihrer Anzahlung
von 30%. Der Vertrag
gilt damit als zustande
gekommen und die
Geschäftsbedingungen als
anerkannt. (Sind
bis spätestens 4 Wochen nach
Reservierung oder
Reisebeginn keine Zahlungen
eingegangen, so erlischt
Ihr Anspruch.)
Der Restbetrag
ist 14 Tage vor
Reiseantritt zu
überweisen oder bei
Antritt in Bar zu leisten.
Bei kurzfristigen
Buchungen, innerhalb von 4
Wochen, ist der
komplette Preis
sofort zu bezahlen.
§ 2. Übernahme
Der Schiffsführer trägt
die volle
Verantwortung für
seine Besatzung
und muss volljährig
sein. Wir behalten
uns vor, die Übergabe
abzulehnen, wenn der
Schiffsführer dieser
Verantwortung nicht gerecht
wird. Wenn alle
Formalitäten (Kaution,
Begehung, Belehrung mit
der
Binnenschifffahrtsstraßenordnung)
Kontrolle, Einweisung und
Probefahrt erledigt und
bestätigt sind, übernimmt
der Schiffsführer das
Fahrzeug. Die Grundregeln
der
Binnenschifffahrtstraßenordnung
sind vom Schiffsführer
einzuhalten. Bei Sturm und
hohen Wellen ist an
Land zu gehen. Bei
Dunkelheit besteht
Fahrverbot.
§ 3. Kaution
Für das Schiff wird
eine Kaution in Hohe von
500,- € erhoben. Bei einer
ordnungsgemäßen
Übergabe wird
Ihnen diese
sofort
zurückerstattet.
§ 4. Ausstattung
Die Schiffe sind voll
ausgestattet mit
Echolot, Radio,
Küchenzubehör, Geschirr,
Bestecke so laut
Liste.
Der Mieter
verpflichtet sich,
sorgsam damit
umzugehen, jeden
Verlust, jede
Beschädigung und
Diebstahl anzuzeigen
und kann bei
Fahrlässigkeit für
die Erstattung
herangezogen werden.
Die Firma Charterboot
- Mecklenburg haften
nicht für die
persönlichen Gegenstände
des Mieters.
§ 5. Versicherung
Versicherungsschutz
gegenüber Dritten und
die Versicherung des
Schiffes sind im
Mietpreis enthalten. Die
Kaution deckt den
Selbstbehalt der
Versicherung ab. Der
Mieter und sein Eigentum
sind nicht mit
Versichert.
§ 6. An / Abfahrtsort
Die allgemein geplante
Abfahrt ist je am
Freitag um 14.00 Uhr
und die Ankunft
ist Donnerstag auch
um 14.00 Uhr im
Hafen Matzlow – Garwitz.
Konkrete Zeiten werden an
den Tagen vorher abweichend
abgesprochen. Verlängerungen
können nur abgesprochen
werden, wenn kein Nachmieter
gebucht haben sollte.
§ 7. Unfälle
Jeder Unfall ist uns sofort
zu melden. Reparaturen darf
der Mieter nicht
eigenmächtig vornehmen. Bei
Unfall durch
Eigenverschuldung trägt der
Mieter die entstandenen
Kosten. Der Mieter kann
bei Eigenverschuldung
keine
Schadensersatzansprüche
gegenüber dem Vermieter
geltend machen.
§ 8. Havarie
Ihnen als Mieter
steht ein Reparaturservice
am Tag in der
Zeit von 9.00 bis
18.00 Uhr zur
Verfügung. Eine vom
Mieter unsachgemäß
verursachte Panne
schließt
Ersatzansprüche aus,
Die entstandenen
Kosten übernimmt der
Mieter wie An- und
Abfahrt´ und Monteurkosten
( 40,- € je Stunde ). Der
Vermieter behält sich das
Recht vor, die Kaution
zur Deckung der Schäden
am Schiff zu begleichen.
Bei einer Panne, die nicht
vom Mieter verursacht war,
und einer Unterbrechung von
mehr als 24 Stunden erfolgt
eine anteilige Erstattung.
Eine zusätzliche
Endschädigung ist nicht
vereinbart. Havarien und
Unfälle sind hiervon
ausgeschlossen.
§ 9. Stornierung
Bei Stornierung behält
der Vermieter 30%
der Gebühren ein, 4
Wochen vor Übergabe werden
100 % der Miete
einbehalten. Sollte das
Schiff noch an
jemand vermietet
werden, so bleibt es bei
30 % Stornogebühr. Hat
der zurückgetretene Mieter
einen Nachmieter
gebracht, fallen für den
1. Mieter keine
Stornogebühren an.
§ 10. Rückgabe
Der Schiffsführer
muss dafür
sorgen, das
eine rechtzeitige
Rückgabe eingehalten
wird . Das Schiff
muss in den Heimathafen
zum Ankunftstag und zu
14 Uhr zurückgegeben
werden. Bei Verspätung
und damit
Verzögerung des
Nachmieters, behalten
wir uns eine
anteilige Nachberechnung
je Stunde vor. Dem
Mieter wird empfohlen
bereits am Vorabend der
Rückgabe am Heimathafen
anzulegen. Zur Übergabe
muss das Schiff bereits
von persönlichen
Gegenständen geräumt und
im betriebsfähigen
Zustand sein, wie
bei der Übernahme und
sauber sein. Der
Kraftstoff muss
aufgefüllt sein. Eine
Tankstelle befindet
sich im
Heimathafen.
§ 11. Hafenordnung
In jedem Hafen
ist die
entsprechende
Hafenordnung
einzuhalten.
§ 12. Schlussbestimmung
Nebenabreden bedürfen
immer der Schriftform.
Bei Missverständnissen
wird immer eine
Klärung und gütliche
Einigung angestrebt.
Charterboot – Mecklenburg
Gültige Auflage 1/2011
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